Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überführt ein bestehendes Rundschreiben über die Liquiditätsrisiken bei Banken und Wertpapierhäusern in eine neue Verordnung. Sie erfüllt damit die Anforderung zur Stufengerechtigkeit der Regulierung nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.